Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Bank die für sie geltenden Vorgaben des Kreditwesengesetzes nicht erfüllte. Die Prozesse und das Auslagerungsmanagement der Informationstechnologie waren mängelbehaftet.
Schulabschluss in der Tasche - was nun? Ein neuer Lebensabschnitt beginnt, und der wirft viele Fragen auf - unter anderem, was die eigenen Finanzen angeht. Hier erfahren junge Erwachsene in kurzer Form, was sie über Finanzen wissen sollten.
Du hast viele Möglichkeiten, dein Geld anzulegen. Dabei kann es passieren, dass du mit Betrügerinnen und Betrügern in Kontakt kommst. Sie werden kreativ, um an deine Ersparnisse zu kommen: Sie rufen an, bieten attraktiv erscheinende Geldanlagen und greifen Daten ab.
Geldanlage: Das Thema wirkt für viele kompliziert. Aber es gibt ein paar einfache Grundregeln, die es dir leichter machen, es besser zu verstehen. Sie können dir beispielweise auch helfen, dich auf ein Gespräch bei einem Anlageberater oder einer Anlageberaterin vorzubereiten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 10. Oktober 2024 Zwangsgelder von 55.000 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt. Die BaFin hatte im Juli 2024 angeordnet, dass die Gesellschaft die Finanzberichterstattungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes erfüllen muss. Das Unternehmen ist dieser Anordnung nicht nachgekommen.
Die BaFin hat bereits am 9. August 2024 vor FinFlex bzw. deren inzwischen inaktiven Website finflex.org gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die fast identische Website finflex.info. Es besteht der Verdacht, dass Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 30. September 2024 eine Geldbuße in Höhe von 324.000 Euro gegen die Wild Bunch AG festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Es hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 nicht veröffentlicht.
Unbekannte Dritte nehmen aktuell über die E-Mail-Adresse "support@stuttgart-boerse.com" Kontakt zum interessierten Publikum auf. Dabei geben sie sich als Mitarbeitende der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH aus und fordern die E-Mail-Empfänger zur Herausgabe sensibler Informationen und Dokumente sowie zur Durchführung von Transaktionen auf.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der Konzernabschluss der Singulus Technologies AG zum Stichtag 31. Dezember 2022 und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 fehlerhaft sind.
Die BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung zu PSD2-Kontozugangsschnittstellen veröffentlicht. Darin verdeutlicht sie, was sie von Zahlungsdienstleistern erwartet.
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die im schweizerischen Frauenbrunnen ansässige Cannerald AG in Deutschland Wertpapiere in Form von Genussscheinen ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt öffentlich anbietet.
Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen FIPS Finance & Development auf seiner Website fips-finance.com unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Gegenüber Kundinnen und Kunden wird wahrheitswidrig der Eindruck erweckt, bei den Betreibern der Website handele es sich um ein österreichisches Unternehmen, welches im österreichischen Firmenregister registriert sei. Dies ist nicht der Fall. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website rubelliuscap.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten deren Betreiber dort ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website rubelliuscap.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website dwsmarkets.pro. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die BaFin hat bereits am 14. August 2024 vor dem identischen Angebot auf der Website dws-markets.trade gewarnt. „DWS Markets“ ist nicht mit einem von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen der DWS-Gruppe verbunden.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.