Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website bitak.co. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Bankgeschäfte an.
Emittenten können ihre Aktienprospektverfahren seit vergangenem Jahr deutlich beschleunigen. Die Finanzaufsicht BaFin bietet ihnen an, die Verfahrensdauer auf sechs bis acht Wochen zu verkürzen. Damit das gelingt, müssen sich die Emittenten an Vorgaben halten. Ihre Erwartungshaltung hat die BaFin nun klargestellt.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 7. August 2024 Geldbußen in Höhe von 200.000 Euro gegen die Dr. Hönle AG festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) sowie das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen hatte.
(BaFinJournal) Seit zehn Jahren gibt es den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken der Eurozone. Was hat er gebracht und wo steckten die größten Herausforderungen bei dessen Gründung? Ein Interview mit dem ehemaligen EZB-Direktoriumsmitglied Sabine Lautenschläger.
(BaFinJournal) Es war eines der größten Projekte seit der Einführung des Euro: die einheitliche Aufsicht über die größten Banken der Währungsunion. Wo steht der SSM heute?
It is suspected that the operators of the website vestburry.com are providing banking transactions and financial or investment services without the required authorisation. The website is almost identical to that of Havenhold/Havenhold GmbH, which BaFin already warned about on 17.05.2024.
Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website vestburry.com Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten. Die Website ist nahezu identisch mit der der Havenhold/Havenhold GmbH, vor der die BaFin bereits am 17. Mai 2024 gewarnt hat.
Alle Zahlungskontenanbieter in Deutschland sind verbindlich aufgefordert, bis zum 30. September 2024 erstmals Daten zu ihren Zahlungskonten für Verbraucherinnen und Verbraucher an die Finanzaufsicht zu melden. Die Daten sind die Grundlage für den digitalen BaFin-Kontenvergleich, der Anfang des Jahres 2025 starten soll. Er wird Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen und entgeltfreien Vergleich von Girokonten ermöglichen.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 und der dazugehörige zusammengefasste Konzernlagebericht der elumeo SE fehlerhaft sind.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website kryptoeu.net (zuvor kryptoeu.com). Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen angeboten. Auf der Website behaupten die Betreiber, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Das ist falsch. Die BaFin hatte bereits am 3. Juni 2024 vor KryptoEU gewarnt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website abilitytradeinvestment.com. Darüber betreibt die angeblich in Magdeburg ansässige Ability Trade Investment ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie Anlagen in Kryptowerte an.
Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft die Website agrarvis.com betreibt und darüber in Deutschland Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz öffentlich anbietet. Konkret handelt es sich um Produkte der Agrarvis Timber Capital I/II/III eG mit den Bezeichnungen „Waldportfolio“ und „Geschäftsanteile Agrarvis Timber Capital III“.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Leipzig ansässigen U.F.G.I.S. Trading Ltd., die Tauschangebote für „toxische“ Aktien unterbreitet. Auf der Website ufgis.com werden weitere Wertpapierdienstleistungen angeboten. Dafür liegt keine Erlaubnis der BaFin vor. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist ein Identitätsmissbrauch zum Nachteil der im Impressum genannten Gesellschaften wahrscheinlich. Die U.F.G.I.S. Trading Ltd., Zypern, ist bereits 2013 aufgelöst worden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website g-snelle-diensten-finance.com. Entgegen den Angaben dort gibt es in Deutschland kein Kreditinstitut unter der Bezeichnung G SNELLE DIENSTEN.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der RedPoint Invest. Die Gesellschaft bietet unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dazu hat sie keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Konkret täuscht die Gesellschaft Anlegerinnen und Anlegern vor, bei ihr Aktien der Northvolt AB und der Databricks Corporation kaufen zu können.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.