Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Zinsverwalter. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf den Websites zinsverwalter.de und zinsverwalter.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von der WALTER Investment-Vermittlungs GmbH, Stuttgart, welche in keiner Verbindung zu den obigen Websites steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite atlanticfund.de. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleitungen an.
Die sechste BaFinTech findet am 2. und 3. Juli 2025 in Berlin statt. Die Deutsche Bundesbank und die BaFin richten die Veranstaltung erneut gemeinsam aus.
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die GEPSENIX 1 ENERGY GmbH in Deutschland Wertpapiere in Form von eigenen Inhaberschuldverschreibungen mit der ISIN DE000A383Q39 / WKN A383Q3 ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf der „Allgemeinverfügung bezüglich der Diversitätsanzeigen zum Meldestichtag 31. Dezember 2024“ zur Konsultation gestellt. Anlass sind neue Leitlinien der EBA.
Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf der „Allgemeinverfügung bezüglich der Diversitätsanzeigen zum Meldestichtag 31. Dezember 2024“ zur Konsultation gestellt. Anlass sind neue Leitlinien der EBA.
Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website progcm.io. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website finance-ig.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Entwurf des überarbeiteten Rundschreibens „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (MaGo für SII-VU)“ veröffentlicht. Der Entwurf steht zur öffentlichen Konsultation bereit.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website kersten-anlageberatung.de. Die Website ist nahezu identisch mit kersten-anlageberatung.com, vor der die BaFin bereits am 17.01.2025 gewarnt hat. Auch die Website kersten-anlageberatung.de wird entgegen den Angaben im Impressum nicht von dem lizenzierten Wertpapierinstitut Kersten Anlageberatung GmbH betrieben. Es handelt sich um einen erneuten Identitätsdiebstahl.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen ZinsFokus, die auch als vorgebliche ZinsFokus GmbH und Zinsen Fokus GmbH & Co.KG auftritt. Über die Webseiten zinsfokus.com bzw. zinsenfokus.de bietet sie die Vermittlung von Festgeldanlagen an. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website saarland-honorarfinanz.de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf dieser Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von der Honorarfinanz AG (Website: honorarfinanz-saar.de), welche in keiner Verbindung zu der Website saarland-honorarfinanz.de steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Payone GmbH muss erhöhte Eigenmittel vorhalten und die Mängel in der Geldwäscheprävention abarbeiten. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Eine im Jahr 2022 angeordnete Sonderprüfung hatte ergeben, dass das Institut die Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und an Auslagerungen nicht in allen geprüften Bereichen vollumfänglich erfüllte. Betroffen waren etwa auch die eingesetzte IT und IT-Prozesse, die anhand der Anforderungen des Rundschreibens Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT) beurteilt wurden. Das Institut muss erhöhte Eigenmittelanforderungen einhalten, bis es die organisatorischen Mängel vollständig beseitigt hat.
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre „Allgemeinverfügung Pensionsdaten EIOPA“ überarbeitet und den Entwurf zur Konsultation gestellt. Hintergrund ist, dass die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) ihre Entscheidung zur regelmäßigen Erhebung von Pensionsdaten angepasst hat.
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre „Allgemeinverfügung Pensionsdaten EIOPA“ überarbeitet und den Entwurf zur Konsultation gestellt. Hintergrund ist, dass die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) ihre Entscheidung zur regelmäßigen Erhebung von Pensionsdaten angepasst hat.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion