In einer deutschlandweiten Aktion stellte die Finanzaufsicht BaFin heute Krypto-Automaten sicher, an denen Bitcoin und andere Krypto-Werte gehandelt werden können. Dabei wurde Bargeld in Höhe von einer knappen Viertelmillion Euro einbehalten. Die 13 beschlagnahmten Geräte werden ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben und bergen das Risiko der Geldwäsche. An insgesamt 35 Standorten gingen Beamte der BaFin mit Unterstützung von Polizei und Deutscher Bundesbank sowie in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) gegen die Aufsteller vor und sammelten mit rund 60 Einsatzkräften die illegal betriebenen Automaten ein.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. Mai 2024 Geldbußen in Höhe von 1.600.000 Euro gegen die NBSH Acquisition LLC festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Es hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig übermittelt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites deltamarketgroup.com und f-k.io. Über die Websites betreibt die Delta Market Group ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie Anlagen in Kryptowerte, Indizes, Währungen, Rohstoffen und Aktien an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Groiki Germany GmbH. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website groiki.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Es behauptet, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Das ist nicht der Fall.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites green-ultra.com und green-ultra.net. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt seit einiger Zeit vor Online-Handelsplattformen, die den Eingangssatz „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“ verwenden. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Jede dieser Websites hat eine identische Schriftart, eine (nahezu) identische textliche Gestaltung und nutzt denselben Aufbau.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website stargos.co. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Vincfund. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website vincfund.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website festgelder-eu.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeldanlagen und die Vermögensverwaltung an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Swiss Finance Group. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Über ihre Website swissfinance-group.com bietet es zudem ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine Swiss Finance Group wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website globalzins.de. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeldanlagen an.
Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die unbekannten Betreiber der Website festgeldpilot.de. Dort bieten sie Kundinnen und Kunden ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Konkret geht es um Geldanlagen in Festgeld, Sachwerte sowie Fonds und börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds - ETF).
Die Citibank N.A. in New York, Filiale Frankfurt am Main (Drittstaatenzweigstelle), muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass das Institut die „Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT“ nicht vollumfänglich eingehalten hat.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. Juni 2024 angeordnet, dass die im schweizerischen Wängi ansässige Meier + Partner Vermögensverwaltung die Anlagevermittlung und -beratung in Deutschland sofort einstellen muss. Sie erbringt diese ohne Erlaubnis.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website omafincorp.com. Über diese betreibt die angeblich in Berlin ansässige Omafin Corporation GmbH ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie Anlagen in Kryptowerte, Aktienoptionen und börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds - ETF) an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von DWS Markets. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website dws-markets.trade ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.