Die ESMA hat vor der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei Geldanlagen gewarnt. Sie betont, dass bei der Geldanlage verwendete KI-Tools und -Apps zahlreiche Risiken bergen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Support (m/w/d) für Handelssysteme - im Home Office“ anzunehmen. Das Jobangebot zielt auf eine Weiterleitung von Geldern über Konten der Arbeitssuchenden sowie einen Kauf und eine Weiterleitung von Bitcoin für Dritte ab. Es wird auf der Website fembeck-finanzen.de veröffentlicht. Das Jobangebot stammt nicht von der Fembeck Finance GmbH, München, welche in keiner Verbindung zu der obigen Website steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website my.fluxion-ltd.com.co. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der PANDA BROKERS VIP. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website pandabrokersvip.com Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 06.03.2025 vor Profit Phantom bzw. deren inzwischen inaktiven Website profitphantom.io gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website profitphantom.org. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Umgehungsgeschäfte erhöhen das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erheblich. Mit ihrer Aufsichtsmitteilung sensibilisiert die Finanzaufsicht BaFin die Verpflichteten und erläutert bekannte Umgehungsmodelle. Besonders im Fokus: Geschäfte mit Iran-Bezug.
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Allgemeinverfügung bezüglich der Diversitätsanzeigen zum Meldestichtag 31. Dezember 2024 erlassen. Anlass sind neue Leitlinien der EBA.
Verhinderung von Missbrauch durch Umgehungsgeschäfte, insbesondere mit Iran-Bezug
Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass Umgehungsgeschäfte erhebliche Risiken im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Verpflichtete mit sich bringen. Unter Umgehungsgeschäften im Finanzsektor sind Geschäfte oder Transaktionen zu verstehen, die bewusst darauf abzielen, gesetzliche, regulatorische oder vertragliche Vorgaben zu umgehen. Sie dienen dazu, Transparenz und Kontrollen zu unterlaufen, indem sie den tatsächlichen wirtschaftlichen oder länderspezifischen Hintergrund verschleiern. Dies hindert Verpflichtete regelmäßig daran, die erforderlichen Sorgfaltspflichten gemäß §§ 10 ff. Geldwäschegesetz (GwG) ordnungsgemäß zu erfüllen. Liegen Anhaltspunkte für Umgehungsgeschäfte vor, ist von einem höheren Risiko auszugehen. Entsprechend sind verstärkte Sorgfaltspflichten gemäß § 15 GwG anzuwenden, um die Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu mitigieren.
Kann der Verpflichtete die allgemeinen oder verstärkten Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, bleiben beispielsweise Zweifel an der Kundenidentität, der Identität des oder der wirtschaftlich Berechtigten oder der Herkunft der Vermögenswerte, greift die Beendigungspflicht gemäß § 15 Absatz 9 GwG in Verbindung mit § 10 Absatz 9 GwG.
Verdachtsmeldungen nach § 43 Abs. 1 GwG sind ggf. zu erstatten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Brahams & Goldbach Group. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen insbesondere die angebliche Vermittlung von Fest- und Tagesgeldern bei europäischen Banken an.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 05.03.2025 vor Edelraum bzw. deren inzwischen inaktiven Website edelraum.com gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website edelraum.net. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 05.03.2025 vor Immediate Dash gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr zusätzlich die Websites immediate-dash.de und immediate-dash.org. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Timebtc Group. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website timebtc.com Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite blackbull-markets.net. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber der Webseite dort ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber kontaktiert unaufgefordert per Telefon und E-Mail Anlegerinnen und Anleger in Deutschland.
Die BaFin warnt darüber hinaus vor unerlaubten Angeboten auf den Webseiten ucapitaltrading.com und ufxinvest.com. Beide Seiten sind in Inhalt und Gestaltung nahezu identisch mit der Website blackbull-markets.net.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website pellertrading.online. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Smarter Habitat GmbH & Co. KG, nach eigenen Angaben mit Sitz in München, in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von „Kommanditbeteiligungen“ mit der Bezeichnung „ecoHAB“ öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 6. März 2025 eine Geldbuße in Höhe von 1.095.000 Euro gegen die Talanx AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die Talanx AG hatte nicht rechtzeitig bekanntgegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von GlobalInvestFx Management B.V, Amsterdam, Niederlande. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website globalinvestfx.de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von PrimeDigiShare, London, UK. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website primedigishare.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion