Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der ARINS Consulting LLC. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis telefonisch und über ihre Website die Vermittlung von Aktien der AI Business Solutions AG, Schweiz, und ggf. weitere Finanzdienstleistungen an. Die ARINS Consulting LLC wird nicht von der BaFin beaufsichtigt..
Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs zu Verwahrentgelten („Negativzinsen“) rät die Finanzaufsicht BaFin Verbraucherinnen und Verbrauchern, mögliche Rückforderungsansprüche zu prüfen. Das Gericht hat erstmals entschieden, in welchen Fällen solche Entgelte unzulässig sind, und entsprechende Klauseln für unwirksam erklärt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Investitionsangeboten insbesondere über WhatsApp, die angeblich von der SimCorp GmbH, Bad Homburg, oder einem anderen Unternehmen der SimCorp-Gruppe stammen. Nach ihren Erkenntnissen erbringen Unbekannte, die unbefugt Namen und Fotos von Angehörigen der SimCorp-Gruppe verwenden, ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen. Insbesondere bieten sie die Vermittlung von vorbörslichen Aktien im Zusammenhang mit bevorstehenden Börsengängen an. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Handelsplattform png-group.net. Nach ihren Erkenntnissen bietet PNG Group dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten der Eurofina Financial Group Limited. Die Gesellschaft bietet unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an; sie hat keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch liegen die für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erforderlichen Wertpapierprospekte nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht vor. Konkret täuscht die Gesellschaft Anlegerinnen und Anlegern vor, bei ihr Aktien der Duracell Inc. kaufen zu können. Es bestehen deutliche Zweifel daran, dass die Anbietende willens und in der Lage ist, die angebotenen Aktien zu übereignen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website lumigain.io. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen angeboten. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website mbit-eth.org. Über die Website bieten die unbekannten Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an. Konkret bieten sie den Handel mit Kryptowerten an.
Die SECB Swiss Euro Clearing Bank GmbH muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Darüber hinaus muss die Bank zusätzliche Eigenmittelanforderungen einhalten, bis sie die organisatorischen Mängel beseitigt hat. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.
Die Finanzaufsicht BaFin hat heute ein überarbeitetes Merkblatt zur Anlageberatung veröffentlicht. Es enthält redaktionelle Aktualisierungen und zusätzliche Informationen zur aufsichtsrechtlichen Einordnung der Anlageempfehlungen durch Finfluencer.
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen ein Kreditinstitut ein Bußgeld in Höhe von 12.500 Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Kreditinstitut ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. In Folge der nicht ausreichenden Überwachung der Mitarbeitenden wurde der Vollzug der Bestellung eines Geschäftsleiters nicht rechtzeitig angezeigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Krypto-Handelsplattform SNUTX und die hierfür betriebenen Webseiten www.snutx.com, www.snutxay.com sowie www.snutxo.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin veröffentlicht ein neues Abwicklungsrundschreiben. Es soll die Abwicklungsfähigkeit von Instituten verbessern, für die die Anwendung struktureller Abwicklungsinstrumente geplant wird.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor dem Betreiber, der unter der Bezeichnung „Internationale Bausparkasse“ auftritt. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet der Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die BaFin hat bereits am 27. Januar 2025 vor Interactive Assets bzw. deren inzwischen inaktiven Website interactiveassets.pro gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Websites interactiveassets.biz und interactiveassets.trade. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite supanz-gmbh.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleitungen an. Weiterhin werden die Daten der KundenServiceCenter Hehl GmbH & Co. KG, Marxen, erneut missbräuchlich verwendet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „Finanzhilfen“ mit Geschäftssitz in Wien. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über die Website finanzielhilfen.de ohne Erlaubnis Bankgeschäfte an. Es wird mit dem Abschluss von Darlehensverträgen geworben. Das Unternehmen bewirbt seine Dienstleistungen auch in den sozialen Medien. Eine „Finanzhilfen“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Der Fachkräftemangel macht auch vor Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung nicht halt. Welche Geschäftsbereiche betroffen sind und wie die Unternehmen reagieren, zeigt eine BaFin-Untersuchung. Von Norbert Pieper, BaFin-Kommunikation, mit Daniela Dickopf, Dr. Gerrit Frackenpohl und Nicole Weber, BaFin-Versicherungsaufsicht
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion