Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website zinsrepublik.de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere Tages- und Festgelder, anbieten. Die Angebote stammen nicht von der Jansen Kapitalanlagenkontor GmbH, welche in keiner Verbindung zur Website zinsrepublik.de steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Fest- und Tagesgeldangeboten der Website kapitalrepublik.de. Die Website wird entgegen den Angaben im Impressum nicht von der lizenzierten Goyer & Göppel KG, Hamburg, betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Seit Ende 2024 gelten die Regeln der MiCAR zur Zulassung und Beaufsichtigung von Kryptowerte-Dienstleistern. Für die ist eine gute Vorbereitung das A und O, denn die BaFin muss schnell über ihre Anträge entscheiden.
Von Beatrice van Trill, Jessica Beikircher, Miriam Grabow und Oliver Stade, BaFin-Aufsicht über Kryptowerte-Dienstleister
Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass die DJE Kapital AG gegenwärtig einem Identitätsmissbrauch ihres Vorstandsvorsitzenden, Herrn Dr. Jens Ehrhardt, ausgesetzt ist.
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der Sparda-Bank Hessen eG zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet. Eine Sonderprüfung im Jahr 2024 hatte ergeben, dass die Bank die Vorgaben des Kreditwesengesetzes mit Blick auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht erfüllte.
Depotführende Banken müssen ihre Kundinnen und Kunden informieren, wenn es öffentliche Kauf-, Rückkauf- oder Tauschangebote für deren Wertpapiere gibt. Diese Angebote kommen aber nicht von den Banken selbst, sie leiten sie lediglich weiter. Anlegerinnen und Anleger sind selbst verantwortlich, solche Angebote kritisch zu prüfen und zu bewerten. Eine Pflicht, darauf zu reagieren, besteht nicht.
Die ELEMENT Insurance AG (ELEMENT) befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Was das bedeutet und was die Kundinnen und Kunden von ELEMENT jetzt wissen müssen, lesen Sie hier.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website bvvag.services. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website bvvag.services ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Genesis Capitals. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website digishareai.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die Betreiberin tritt zudem unter dem Namen LTD MMS SINGULAR auf.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Fortunex Algo. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website fortunex-algo.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „KesslerKoch AG“, welche auch unter „KesslerKoch AG Capital“ auftritt. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine „KesslerKoch AG“ oder „KesslerKoch AG Capital“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die BaFin warnt weiterhin vor Angeboten von Capitus. Bereits am 17. Dezember 2024 hatte sie vor Capitus bzw. deren inzwischen inaktiven Website capitus.net gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die fast identische Website capitus.pro. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website depotwelt.com. Es besteht der Verdacht, dass die angeblich in Zürich, Schweiz, sowie Frankfurt am Main und Düsseldorf ansässige DepotWelt oder auch Depotwelt Sale Group ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet. Entgegen eigener Angaben auf seiner Internetseite wird das Unternehmen nicht von der zypriotischen Finanzaufsichtsbehörde, der Cyprus Securities and Exchange Commission (Cysec), beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten der Website kersten-anlageberatung.com. Die Website wird entgegen den Angaben im Impressum nicht von dem lizenzierten Wertpapierinstitut Kersten Anlageberatung GmbH betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Seit dem 17. Januar 2025 müssen Unternehmen des Finanzsektors DORA anwenden. Jens Obermöller, Gruppenleiter der BaFin-IT-Aufsicht, spricht über die Vorbereitung der Unternehmen und der BaFin auf das neue Regelwerk - und darüber, wie es nun weitergeht.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website anlagenwelt.de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website anlagenwelt.de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie insbesondere die Vermittlung von Tages- und Festgeldanlagen anbieten.
Die Wirkung wird unterhalb der Wahrnehmungsschwelle erzielt.
Alfred Polgar: "Es ist schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist."
Michael Wolski: Moskaus Wunsch nach dem Mauerfall
Warum fiel die Mauer? Der Autor präsentiert überraschende Antworten. Er zeigt auf, wie am 9. November 1989 das Zusammenspiel von Sichtbar und Unsichtbar nach Plan verlief und beschreibt den politischen Hintergrund, Tricks und Täuschungen beim friedlichen Mauerfall.
1989 Mauerfall Berlin - Auftakt zum Zerfall der Sowjetunion